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Tagesmutter werden: Voraussetzungen, Qualifizierung und Verdienst

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Wer Tagesmutter oder Tagesvater werden möchte, braucht vor allem zwei Dinge: eine Qualifizierung (heute in der Regel nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege mit 300 Unterrichtseinheiten) und die Pflegeerlaubnis des Jugendamts nach § 43 SGB VIII. Der Weg von der ersten Beratung bis zum ersten Betreuungskind dauert meist zwischen einem halben und anderthalb Jahren. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch alle Stationen — von den persönlichen Voraussetzungen über Kurse und Kosten bis zur Frage, wovon Tagespflegepersonen eigentlich leben.


Angehende Tagesmutter plant am Küchentisch mit Notizbuch und Unterlagen ihren Berufseinstieg (KI-generiert)

Was macht eine Tagesmutter — und für wen ist der Beruf geeignet?

Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder — meist im Alter von 0 bis 3 Jahren — in kleinen Gruppen, oft im eigenen Zuhause: familiennah, mit fester Bezugsperson und flexiblen Zeiten. Was den Alltag ausmacht und wie sich Kindertagespflege von der Kita unterscheidet, erklärt unser Grundlagen-Artikel „Was ist eine Tagesmutter?".

Der Beruf passt zu Ihnen, wenn Sie gerne mit kleinen Kindern arbeiten, Verantwortung und Selbstständigkeit nicht scheuen und sich einen Arbeitsplatz mit viel Gestaltungsfreiheit wünschen. Eine pädagogische Vorbildung ist keine Voraussetzung — der Einstieg steht grundsätzlich allen offen, die die Eignung und Qualifizierung mitbringen. Für Erzieherinnen und andere pädagogische Fachkräfte kann sich der Weg deutlich verkürzen, siehe Kindertagespflege als Beruf für Erzieherinnen.


Die Voraussetzungen im Überblick

Wann eine Pflegeerlaubnis nötig ist, regelt § 43 SGB VIII — nämlich wenn alle diese Punkte zusammen zutreffen: Sie betreuen Kinder außerhalb des Elternhaushalts, tagsüber stundenweise, gegen Bezahlung, mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate. Für die Erlaubnis müssen Sie Ihre Eignung nachweisen:

  • Persönliche Eignung — Zuverlässigkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Eltern und anderen Tagespflegepersonen; für alle Erwachsenen im Haushalt: erweitertes Führungszeugnis (einschlägige Einträge schließen die Eignung aus)
  • Qualifizierung — vertiefte Kenntnisse aus einem qualifizierten Lehrgang (dazu gleich mehr)
  • Kindgerechte Räume — ausreichend Platz, sicher und anregend; das Jugendamt schaut sich die Räume vor Ort an
  • Gesundheitliche Eignung — ärztliches Attest
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind — in der Regel 9 Unterrichtseinheiten, regelmäßig aufzufrischen; Details im Artikel Erste Hilfe in der Kindertagespflege

Schritt für Schritt zur Tagesmutter

  1. Beratung beim Jugendamt oder der Fachberatung: Der erste Anruf. Dort erfahren Sie die konkreten Anforderungen Ihrer Kommune, ob Bedarf besteht und welche Bildungsträger Kurse anbieten. Wie Sie Ihre Anlaufstelle finden, zeigt der Artikel zur Fachberatung Kindertagespflege.
  2. Eignungsprüfung: Viele Jugendämter führen vor der Qualifizierung ein Eignungsgespräch (teils mit Hausbesuch) durch.
  3. Tätigkeitsvorbereitenden Kursteil absolvieren: Die ersten 160 Unterrichtseinheiten bereiten auf die Tätigkeit vor — meist berufsbegleitend an Abenden und Wochenenden. Danach folgen noch 140 weitere Einheiten (siehe letzter Schritt).
  4. Pflegeerlaubnis beantragen: Mit Kursnachweis, Führungszeugnissen, Attest und Erste-Hilfe-Bescheinigung beim Jugendamt. Die Erlaubnis gilt für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder und ist auf fünf Jahre befristet — die Verlängerung müssen Sie rechtzeitig beantragen, das Jugendamt prüft die Eignung dann erneut.
  5. Formalitäten klären: Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, Versicherungen regeln (die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft BGW für die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht; dazu Haftpflicht und Kranken-/Rentenversicherung) — steuerliche Grundlagen erklärt der Artikel Steuern in der Kindertagespflege.
  6. Starten und den zweiten Kursteil abschließen: Die restlichen 140 Unterrichtseinheiten laufen tätigkeitsbegleitend während der ersten Praxiszeit.

Die Qualifizierung: QHB mit 300 Unterrichtseinheiten

Der bundesweit anerkannte fachliche Standard ist die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB), entwickelt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI): 300 Unterrichtseinheiten (eine Einheit = 45 Minuten), aufgeteilt in 160 tätigkeitsvorbereitende und 140 tätigkeitsbegleitende Einheiten, ergänzt um Praxisstunden in einer erfahrenen Kindertagespflegestelle und einer Kita. Je nach Bildungsträger dauert das — berufsbegleitend — rund ein bis anderthalb Jahre. Mancherorts wird noch das ältere DJI-Curriculum mit 160 Unterrichtseinheiten angeboten; welche Qualifizierung bei Ihnen verlangt wird, richtet sich nach den Vorgaben Ihres Bundeslands — Auskunft gibt Ihr Jugendamt.

Kosten: Die Kurskosten variieren stark nach Region — vielerorts übernimmt das Jugendamt einen Großteil, wenn Sie sich verpflichten, danach einige Jahre Betreuungsplätze anzubieten — die Spanne reicht von voller Kostenübernahme bis zu spürbaren Eigenanteilen. Fragen Sie deshalb unbedingt vor der Anmeldung nach Förderung und lassen Sie sich die Bedingungen schriftlich geben; unter bestimmten Voraussetzungen bewilligen auch Agentur für Arbeit oder Jobcenter einen Bildungsgutschein.


Was verdient eine Tagesmutter?

Öffentlich geförderte Tagespflegepersonen erhalten vom Jugendamt eine laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII. Sie setzt sich zusammen aus der Bezahlung Ihrer Betreuungs- und Bildungsarbeit (dem „Anerkennungsbetrag"), einem Betrag für die Sachkosten (Essen, Material, anteilige Miete — oft als Pauschale) sowie Zuschüssen zur Sozialversicherung — die Unfallversicherung wird voll erstattet, angemessene Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung jeweils zur Hälfte. Die Höhe legt der für Sie zuständige Jugendhilfeträger fest (meist Landkreis oder kreisfreie Stadt) — sie hängt von Stundenumfang und Kinderzahl ab und unterscheidet sich deutlich zwischen Regionen. Konkrete Sätze nennt Ihnen Ihr Jugendamt; bei vollständig privat finanzierter Betreuung vereinbaren Sie das Entgelt direkt mit den Eltern. Wichtig für die Kalkulation: Von den Einnahmen gehen Betriebsausgaben und Sozialabgaben ab — die steuerliche Seite (inklusive Betriebsausgabenpauschale) erklärt unser Steuer-Ratgeber.


Von Anfang an gefunden werden

Sobald die Pflegeerlaubnis da ist, beginnt die eigentliche Herausforderung: Eltern müssen Sie finden. Die meisten Familien suchen heute online nach Betreuung — eine eigene Webseite mit Ihrem Konzept, Ihren Betreuungszeiten und freien Plätzen ist deshalb Ihr wirksamstes eigenes Aushängeschild — neben der Vermittlung über Jugendamt und Fachberatung — und wirkt gegenüber dem Jugendamt und den Eltern professionell. Wie Sie ohne Technikkenntnisse starten, zeigen die Musterwebseiten des Webseitenbaukastens für die Kindertagespflege — inklusive Eintrag im Tagesmütter-Verzeichnis, damit Sie von Tag eins an sichtbar sind. Weitere Wege zur Platzbelegung beschreibt der Artikel Wie findet man neue Kinder für die Kindertagespflege?


Häufige Fragen

Kann ich ohne Ausbildung Tagesmutter werden?
Ja — eine pädagogische Berufsausbildung ist nicht erforderlich. Die Qualifizierung nach QHB vermittelt das nötige Fachwissen; pädagogischen Fachkräften kann die zuständige Stelle Teile der Qualifizierung anrechnen.

Wie lange dauert es, Tagesmutter zu werden?
Vom Erstgespräch bis zur Pflegeerlaubnis meist 6 bis 18 Monate — abhängig von Kursbeginn und -dauer bei Ihrem Bildungsträger. Das QHB-Modell sieht vor, dass Sie bereits nach dem tätigkeitsvorbereitenden Kursteil und erteilter Erlaubnis betreuen dürfen — ob das bei Ihnen so gehandhabt wird, klären Sie mit Ihrem Jugendamt.

Muss ich zu Hause betreuen?
Nein. Die Betreuung ist im eigenen Zuhause, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen möglich (im Elternhaushalt ist keine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII nötig — sie gilt nur für die Betreuung außerhalb des Elternhaushalts). Mehrere Tagespflegepersonen können sich je nach Landesrecht zu einer Großtagespflege zusammenschließen — das stimmen Sie früh mit dem Jugendamt ab.

Wie viele Kinder darf ich betreuen?
Bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder (§ 43 SGB VIII); einzelne Bundesländer erlauben mit pädagogischer Ausbildung mehr. Die Erlaubnis kann auch für weniger Kinder erteilt werden.


Quellen und weiterführende Informationen


Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Anforderungen, Kurse, Förderungen und Geldleistungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune — verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt bzw. Ihrer Fachberatungsstelle für Kindertagespflege.


Tags: Tagesmutter werden, Qualifizierung, QHB, Pflegeerlaubnis, Jugendamt, Kindertagespflege, Existenzgründung, Verdienst




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