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Kindertagespflege als Beruf: Voraussetzungen, Alltag und der Einstieg als Erzieherin

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Kindertagespflege, auch unter den alltäglichen Begriffen Tagesmutter oder Tagesvater bekannt, ist ein staatlich anerkannter Beruf zur Betreuung von Kindern. Die Art der Betreuung fällt dabei sehr unterschiedlich aus, ist aber, wie auch der Kindergarten, ein Teil der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung. Der Beruf nimmt Eltern täglich einen großen Teil der Betreuung ab, damit sie sich auf die Arbeit oder anderweitige Beschäftigungen konzentrieren können. Doch wie können Sie die Kindertagespflege als Beruf erlernen? Welche Qualifizierung ist nötig und wie sieht es mit einer Ausbildung aus? Dieser Beitrag wird den Beruf einmal näher unter die Lupe nehmen und alle wichtigen Bereiche besprechen.


Zeichnung Kindertagespflege

Voraussetzungen und Qualifizierung

Natürlich ist es in erster Linie wichtig, dass Sie gut mit Kindern umgehen können und Spaß an der Erziehung haben. Dabei ist ein Verständnis verschiedener Altersgruppen, möglicherweise auch von verschiedenen Krankheiten und anderen Feinheiten der Kindererziehung wichtig. Empathie gegenüber Kindern, ein hohes Verantwortungsbewusstsein und ein hohes Durchhaltevermögen sollten bei Ihren Soft Skills ganz oben auf der Liste stehen. Wenn Sie selbst schon Erfahrungen gesammelt haben, sei es mit Ihren eigenen Kindern oder der Betreuung von Kindern bei Freunden und Verwandten, sind das ebenfalls wichtige Grundbausteine für eine Ausbildung in der Kindertagespflege.

Eine gewisse körperliche Belastbarkeit ist ebenfalls nötig, denn die Kindererziehung ist mitunter ein anstrengender Beruf. Kinder sind sehr aktiv und die Pflegeperson muss immer wachsam sein und auf die Kleinen aufpassen. Zudem kann die Last, mehrere Kinder gleichzeitig zu betreuen, sehr hoch sein.

Sie müssen aber auch verstehen, dass Sie in diesem Beruf zwar familiennaher als ein Kindergarten sind, dennoch als eigene Institution gelten. Daher ist auch ein Verständnis für das Konstrukt und die Gesetzeslage der Kindertagespflege von Vorteil. Das Jugendamt ist ein wichtiger Partner, mit dem viele Sachverhalte besprochen werden und das die grundlegenden Regeln für den Betrieb einer Kindertagespflegestelle festlegt.


Qualifizierung zur Kindertagespflege als Beruf

Es gibt in Deutschland aktuell noch keine einheitliche Ausbildung für den Beruf zur Kindertagespflege. Viele Bundesländer haben ihre eigenen Regeln, über die Sie sich separat informieren müssen. Die Pflegeerlaubnis ist die Grundlage für die Betreuung. Diese kann mit verschiedenen Qualifizierungen erreicht werden und man schließt diese zumeist mit einem Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. ab. Sind Sie schon Erzieher oder Pädagoge kann dies einen Teil der Qualifikation ersetzen und Sie brauchen nur spezifische Fortbildungen zu besuchen.

Neben der Qualifikation sind weitere Nachweise nötig. Dazu gehören unter anderem:

  • ein Erste-Hilfe-Kurs für Kinder
  • der Nachweis des eigenen Führungszeugnisses
  • eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung
  • der Nachweis praktischer Erfahrung in der Erziehung

Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem lokalen Jugendamt. Eine spezielle Fachberatung hilft dabei, offene Fragen zu klären und ist auch später an der Vermittlung der Kinder beteiligt. Teilweise sind auch andere Bewerbungsunterlagen Pflicht, darunter ein persönlicher ärztlicher Nachweis. Einige der Unterlagen müssen alle paar Jahre erneuert und vorgewiesen werden. Fortbildungen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Qualifizierung, um sich neues Wissen anzueignen.


Als Erzieherin oder Erzieher zur Tagesmutter oder zum Tagesvater werden

Als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher bringen Sie bereits die wichtigste Grundlage mit: pädagogisches Fachwissen, Erfahrung im Umgang mit Kindern und ein Verständnis für kindliche Entwicklungsprozesse. Der Wechsel in die Kindertagespflege ist für viele Erzieherinnen ein naheliegender Schritt – sei es für mehr Selbstständigkeit, flexiblere Arbeitszeiten oder den Wunsch nach einer engeren Beziehung zu wenigen Kindern.

Brauchen Erzieherinnen trotzdem eine Qualifizierung?
Ja – auch als ausgebildete Erzieherin benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die das zuständige Jugendamt erteilt. Voraussetzung ist in der Regel eine spezifische Qualifizierung in der Kindertagespflege. Der entscheidende Unterschied: Die meisten Bundesländer erkennen die Erzieherausbildung als Grundlage an und reduzieren den Qualifizierungskurs erheblich. Statt des vollen Grundqualifizierungskurses nach dem Qualifizierungshandbuch des Bundesverbandes für Kindertagespflege (BVKTP) reicht häufig ein verkürzter Ergänzungskurs – wie umfangreich die Anrechnung ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Typischerweise entfallen für Erzieherinnen:

  • Module zu Entwicklungspsychologie und pädagogischen Grundlagen (durch Ausbildung bereits abgedeckt)
  • Einführungsblöcke zu Betreuungsformen und kindlicher Bindung

Zusätzlich erforderlich bleiben in der Regel:

  • Aktueller Erste-Hilfe-Kurs für Kinder (Gültigkeitsdauer je nach Bundesland, in der Regel 2 Jahre)
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge
  • Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Gesundheitliche Eignungsbescheinigung (ärztliches Attest)
  • Nachweis geeigneter Betreuungsräume

Bonus für Erzieherinnen: § 43 SGB VIII ermöglicht es den Bundesländern, Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung die Betreuung von mehr als fünf Kindern zu erlauben. Ob und wie dieses Landesrecht in Ihrer Region genutzt wird, erfahren Sie beim zuständigen Jugendamt.

Wichtig: Die genauen Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland – und können sogar zwischen einzelnen Jugendämtern unterschiedlich sein. Wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihr zuständiges Jugendamt oder eine Fachberatungsstelle, um die konkreten Anforderungen in Ihrer Region zu klären.


Der Alltag im Beruf

Sobald die Qualifizierung für die Pflegeerlaubnis abgeschlossen ist und Sie sich offiziell als Kindertagespflegeperson ausweisen können, dürfen Sie den Beruf ausüben. Grundlegend handelt es sich hierbei um einen selbständigen Beruf, das heißt, dass Sie sich selbst um die Belegung mit Kindern kümmern müssen. Im Alltag sind Sie in den meisten Fällen direkt ans Jugendamt oder die Fachberatung im Jugendamt gekoppelt und erhalten darüber die Kinder für eine Betreuung.

Sie können bis zu 5 Kinder betreuen – mehr sind mit einer Pflegeerlaubnis nicht für eine Einzelperson zugelassen. Sie können sich mit einer anderen Kindertagespflegeperson zusammenschließen und eine Großtagespflegestelle betreiben, in der bis zu 10 Kinder betreut werden können. Die Kindertagespflege beschränkt sich zumeist nur auf Kinder bis zum Alter von drei Jahren. In einzelnen Bundesländern und Gemeinden können aber auch Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden.

Wo genau die Kinder betreut werden, hängt von Ihnen ab. Ob in der eigenen Wohnung, bei den jeweiligen Eltern oder in angemieteten Räumen, dies alles ist im Rahmen bestimmter Vorgaben erlaubt. Es muss genug Platz zum Spielen geben, hygienische Standards müssen eingehalten werden und ein Verletzungsrisiko darf nicht bestehen.


Foto Kindertagespflege

Bezugsgruppen in der Kindertagespflege

Eltern: Zuerst werden vermutlich die Eltern auf Sie aufmerksam, wenn sie nach einer geeigneten Kinderbetreuung suchen. Eine gute und offene Kommunikation ist wichtig, um deren Wünsche und Vorstellung später auch für das Kind umzusetzen.

Kind: Die Beziehung zum Kind ist natürlich enorm wichtig und das Herzstück für die richtige Betreuung. Stellen Sie auch hier eine freundliche und kindgerechte Kommunikation sicher, denn Sie sind immer die erste Person, auf die das Kind in Notfällen zukommt. Zudem verbringen Sie viel Zeit mit dem Kind und brauchen daher eine gute Beziehung zueinander.

Verbände: Es gibt in den meisten Bundesländern spezielle Verbände für Kindertagespflegepersonen, die mit Fachwissen den Alltag im Beruf unterstützen. Es hilft sehr, sich mit deren Vertretern in Verbindung zu setzen, vor allem, wenn Sie selbst Fragen haben und Hilfe bei der Organisation benötigen. Weiterbildungen können Sie ebenfalls über Verbände anfragen. Oft geben diese Verbände auch spezifische Vertragsvorlagen für die Betreuung in der Kindertagespflege heraus, die Sie nutzen oder kaufen können.

Jugendamt: Das Jugendamt stellt sicher, dass Sie Ihre Arbeit als Tagesmutter/Tagesvater auch ordnungsgemäß ausführen. Es gibt regelmäßige Kontrollen bestimmter Kriterien Ihrer Arbeit und auch der Räume, um sicherzustellen, dass Sie nach Vorgaben handeln.

Immer am Ball bleiben mit – regelmäßig Weiterbildungen besuchen

Fortbildungen sind für Erzieher und Pädagogen essenziell im Beruf. Erziehungsmethoden sind im ständigen Wandel, daher ist eine Anpassung an neue Gegebenheiten umso wichtiger. Kümmern Sie sich daher regelmäßig um eine Weiterbildung in verschiedenen Bereichen des beruflichen Alltags, um Ihre Tageskinder auch weiterhin richtig betreuen zu können. Es ist vorgeschrieben, dass Kindertagespflegepersonen regelmäßig Fortbildungen besuchen müssen. Dies wird vom Jugendamt geprüft, damit Sie Ihre Pflegeerlaubnis behalten dürfen.

Wie genau solche Weiterbildungen für Pädagogen und Erzieher aussehen, hängt ganz vom Anbieter ab. Auch hier können Sie sich bei verschiedenen Verbänden, Organisationen oder beim Jugendamt informieren. Im Internet gibt es viele gute Anlaufstellen für verschiedene Fortbildungsseminare, die sich auf das jeweilige Bundesland beziehen.


Dürfen Tagesmütter und Tagesväter nebenbei arbeiten?

Eine häufig gestellte Frage: Darf eine Tagesmutter auch anderen Tätigkeiten nachgehen? Die kurze Antwort: Ja, grundsätzlich schon – aber mit klaren Einschränkungen.

Die Pflegeerlaubnis erlaubt die gleichzeitige Betreuung von bis zu fünf Tageskindern. Eine weitere Berufstätigkeit ist nicht grundsätzlich verboten, solange:

  • die Betreuungspflicht gegenüber den Tageskindern jederzeit Vorrang hat
  • keine zeitliche Überschneidung mit den vereinbarten Betreuungszeiten besteht
  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nach § 43 SGB VIII weiterhin gewährleistet ist

In der Praxis ist eine Nebentätigkeit in den Abendstunden, am Wochenende oder in betreuungsfreien Zeiten gut möglich. Viele Tagesmütter arbeiten z. B. als freie Pädagoginnen, als Erste-Hilfe-Kursleiterinnen oder in Teilzeit in einem anderen Bereich. Wichtig: Beide Einkünfte werden getrennt versteuert und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Mehr dazu erklärt unser Artikel Steuern in der Kindertagespflege 2026.


Quellen und weiterführende Informationen


Tags: Qualifizierung, Weiterbildung, Erzieherin, Tagesmutter werden, Jugendamt, Pflegeerlaubnis, Beruf, Fortbildung, Ausbildung




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